Integrieren Sie die Android-Bildauswahl, um Nutzern eine einheitliche, sichere und funktionsreiche Möglichkeit zur Auswahl von Fotos und Videos zu bieten. Durch die Verwendung dieser Standardschnittstelle können Apps Nutzern den Zugriff auf lokale und in der Cloud gesicherte Assets ermöglichen und gleichzeitig den Datenschutz durch weniger Berechtigungsanforderungen verbessern.
Erforderliche Implementierung
Damit Ihre App für das AEP infrage kommt, muss sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Die Standard- oder eingebettete Android-Bildauswahl muss im primären Nutzerablauf implementiert sein, in dem ein Nutzer aufgefordert wird, Fotos oder Videos auszuwählen.
- Die App sollte die Bildauswahl starten, um vollen Zugriff auf Suchfunktionen und cloudbasierte Assets zu ermöglichen.
Hinweis: Die Anforderung ist nicht erfüllt, wenn die App nur Fotoberechtigungen anfordert oder eingeschränkte Zugriffszustände verwaltet.
Anwendbarkeit der Richtlinie
Diese Richtlinie gilt für:
- Apps, mit denen Nutzer Fotos oder Videos auswählen können.
- Smartphones, Tablets und Desktop-Computer.
Ausnahmen
Für diese Richtlinie gelten die folgenden Ausnahmen:
- Apps, die im Rahmen ihres Hauptanwendungsfalls Massenvorgänge für Fotos ausführen. Um eine Ausnahme zu beantragen, muss die App einen Nachweis für den Anwendungsfall der Massenfotoverwendung und eine Anleitung für das Google Play-Team zur Überprüfung vorlegen.
- Apps, die nur auf eigene Fotos aus ihrem privaten Speicher zugreifen und keine Berechtigungen für
READ_MEDIA_IMAGESoderREAD_MEDIA_VIDEObenötigen. - Apps können ein gleichwertiges alternatives Framework verwenden, das ähnliche Qualität, Nutzerfunktionen, Stabilität und Kompatibilität im gesamten Ökosystem bietet. Wenden Sie sich an den Support, wenn Sie ein geeignetes Framework haben, das in Betracht gezogen werden soll.
Dokumentation und Ressourcen zu Funktionen
Die folgenden Ressourcen enthalten Implementierungsanleitungen und technische Details zur Funktion Bildauswahl. Diese Ressourcen dienen nur als Referenz und enthalten keine zusätzlichen Programmanforderungen.