AEP-Richtlinie: Verfügbarkeit von Funktionen

Die Funktionen auf Android müssen mit denen auf vergleichbaren Nicht-Android-Plattformen übereinstimmen, damit Nutzer unabhängig von ihrer Geräteauswahl eine einheitliche und hochwertige Nutzererfahrung haben.

Erforderliche Implementierung

Damit Ihre App für das AEP infrage kommt, muss sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Zeitpunkt der Einführung: Alle Funktionen* müssen in allen Ländern, in denen das AEP aktiv ist, innerhalb von drei Wochen nach der vollständigen Einführung auf einer Nicht-Android-Plattform in diesem Land vollständig auf Android eingeführt werden.
  • Funktionale Gleichwertigkeit: Die Android-Version einer Funktion muss dieselben Kernfunktionen und Anwendungsfälle wie die Nicht-Android-Versionen unterstützen. Eine Funktion erfüllt diese Anforderung nicht, wenn sie eine Funktion nicht bietet, die an anderer Stelle verfügbar ist, oder wenn sie nicht dem Niveau der nativen Implementierung entspricht, z. B. wenn eine nicht optimierte WebView verwendet wird, obwohl auf anderen Plattformen eine native Funktion vorhanden ist.

(*) Definition von Funktionen: Eine Funktion ist eine eigenständige, identifizierbare Funktion, ein Dienstprogramm, ein Nutzerpfad, eine Inhaltsgruppierung oder eine Methode des Werteaustauschs in einer App, die dem Endnutzer einen erheblichen funktionalen Wert bietet. Dazu gehören zusätzliche Einstiegspunkte wie Widgets, Personalisierungs- und Ranking-Optimierungen von Nutzererfahrungen sowie der Zugriff auf spezielle Inhalte.

Anwendbarkeit der Richtlinie

Diese Richtlinie gilt für alle Apps auf allen Formfaktoren.

Ausnahmen

Für diese Richtlinie gelten die folgenden Ausnahmen:

  • Technische Unmöglichkeit: Eine Funktion kann von der Richtlinie ausgenommen sein, wenn sie technisch nicht auf Android unterstützt werden kann. Entwickler müssen die Funktion und die spezifischen technischen Hindernisse zur Überprüfung dokumentieren.
  • Funktionsregressionen: Wenn eine Funktion, die zuvor auf Android verfügbar war, deaktiviert wurde, um ein erhebliches Produktionsproblem zu beheben, kann eine Ausnahme gewährt werden, sofern nachgewiesen wird, dass aktiv an einer Lösung gearbeitet wird und das Problem und die voraussichtliche Lösungszeit von Google akzeptiert wurden.
  • EWR: Diese Richtlinie gilt nicht im EWR. Wenn Sie Ihre App jedoch im EWR vertreiben, sollten Android-Nutzer auf alle neuen Funktionen und Möglichkeiten innerhalb des Android-Titels zugreifen können, die vom Entwickler bereitgestellt werden. Entwickler müssen ihre Titel daher vollständig für Android optimieren.